Schallschutz als wichtige Eigenschaft von Fenstern & Türen Teil 02

Teil 02 unserer 3-teiligen Artikelreihe über Schallschutz als wichtige Eigenschaft von Fenstern & Türen

Schalldämmmaß – welcher Schallschutz ist geeignet?

Mit der Schallschutzverordnung DIN 4109 hat der Gesetzgeber bereits eine ziemlich genaue Kategorisierung der verschiedenen Schalldämmmaße zur Orientierung eingeführt. Konkret werden für Fenster Schallschutzklassen durch die Bewertung des Schalldämmmaßes unterschieden:

  • Schallschutzklasse 1: 25–29
  • Schallschutzklasse 2: 30–34
  • Schallschutzklasse 3: 35–39
  • Schallschutzklasse 4: 40–44
  • Schallschutzklasse 5: 45–49
  • Schallschutzklasse 6: > 50

Die Schallschutzklassen sind nach der VDI-Richtlinie 2719 kategorisiert, wobei sich die benötigte Schallschutzklasse in erster Linie von der Umgebung und Bauhöhe ergibt. Das Schalldämmmaß gibt an, wie viel Lautstärke durch die jeweilige Dämmung gefiltert wird. So bedeutet beispielsweise ein Schalldämmmaß von 35, dass der eindringende Schall um 35 dB leiser in den Innenräumen ankommt.

Türen werden in folgende Schallschutzklassen unterteilt:

  • Schallschutzklasse 1: 27/32
  • Schallschutzklasse 2: 32/37
  • Schallschutzklasse 3: 37/42
  • Schallschutzklasse 4: 42/47

Da Türen durch verschiedene Scharniere eingebaut werden, sinkt das Schalldämmmaß nach der Montage unweigerlich. Daher wird hier zwischen Bauschalldämm- und Prüfschalldämmmaß unterschieden. Die Anforderungen an jeweilige Bauumgebungen richten sich nach der DIN 4109 Anordnung und VDI-Richtlinie 4100. Bei Türen im Hausflur oder Treppenhäusern reicht in der Regel die Schallschutzklasse 1. An Schulen, Hotels oder Seminarräumen sollten Sie zumindest mit Schallschutzklasse 2 arbeiten. Wohnungstüren oder Türen, die in Räume von Praxen, Kanzleien und Ämtern führen, sind in der Regel nach Schallschutzklasse 3 eingebaut. Die Schallschutzklasse 4 richtet sich lediglich an Sonderfälle, wie beispielsweise Hochhäuser.

Scroll to top